Export von Einweggeschirr aus Holz in die EU: Kernpunkte der DDS-Untersuchungs- und Kooperationsrichtlinien für Importeure
Als auf die Herstellung von Einweggeschirr aus Holz spezialisierter Betrieb erhalten wir häufig Anfragen von Kunden zur „DDS-Untersuchung“. Die Konformitätsanforderungen für Messer, Gabeln, Löffel und Lebensmittelbehälter aus Holz auf dem EU-Markt werden immer strenger, und die direkte Auftragsabwicklung hängt vom Bestehen der DDS-Untersuchung ab. Heute erläutern wir die DDS-Untersuchung von den Grundkonzepten bis hin zu praktischen Prozessen und erläutern, wie unser Betrieb mit Importeuren zusammenarbeiten sollte, um die Konformität zu gewährleisten.
Erstens: Was ist eine Corporate DDS-Untersuchung?
Das Due-Diligence-System (DDS) ist ein verbindlicher Konformitätsmechanismus für Holzprodukte, der von der Europäischen Union im Rahmen der EU-Verordnung zur Vermeidung von Entwaldung (EUDR) und der EU-Holzhandelsverordnung (EUTR) eingeführt wurde. Sein Hauptzweck besteht darin, zu überprüfen, ob für Holzprodukte Holz aus legaler Quelle verwendet wird, eine nachvollziehbare Lieferkette vorliegt und Umwelt- und Sicherheitsstandards eingehalten werden.
Für unsere Fabrik für Einweggeschirr aus Holz ist die DDS-Untersuchung kein Routineverfahren, sondern ein Compliance-Audit, das den gesamten Produktlebenszyklus abdeckt: Stammt beispielsweise das für Holzlöffel verwendete Holz aus legalem Holzeinschlag? Enthält die Beschichtung von Lebensmittelbehältern zu viel Formaldehyd? Besteht die Gefahr, dass sich in der Lieferkette Holz aus legaler und illegaler Herkunft vermischt? All diese Fragen müssen durch die DDS-Untersuchung überprüft werden.
Vollständiger Risikobewertungsprozess der DDS-Untersuchung (mit praktischen Fällen für Holzgeschirr)
Abgestimmt auf die Produktionseigenschaften von Einweggeschirr aus Holz erfolgt die DDS-Risikobewertung in drei Schritten – „Informationssammlung → Risikoidentifizierung → Risikominderung“ – mit klaren branchenspezifischen Anforderungen für jeden Schritt:
1. Schritt 1: Informationssammlung – „Ursprung und Lebenszyklus von Holzgeschirr“ abbilden
Dies ist die Grundlage der Risikobewertung. Fehlende Informationen können zum Scheitern der Untersuchung führen. Unser Werk muss sich auf die Vorbereitung der folgenden Informationen konzentrieren:
Informationskategorie | Besondere Anforderungen an Holzgeschirr |
Informationen zur Holzquelle | Lateinischer Name der Holzart (z. B. Birke Betula platyphylla), GPS-Koordinaten des Fällgebiets (auf 1 km² genau) |
Lieferkettenqualifikationen | Fällgenehmigungen vorgelagerter Holzfällerbetriebe, Gewerbescheine holzverarbeitender Betriebe, Begasungszertifikate |
Produktsicherheitsdokumente | Prüfberichte zur Formaldehydemission (EU-Anforderung: ≤1,5 mg/kg), Tests auf Rückstände von Antimykotika (konform mit EU Nr. 10/2011) |
Umweltzertifizierungen | FSC-/PEFC-Zertifizierungen (Programme for the Endorsement of Forest Certification) (Zertifizierungen, die die verwendeten Holzarten abdecken, sollten bevorzugt werden) |
2. Schritt 2: Risikoidentifizierung – „Compliance-Risiken für Holzgeschirr“ identifizieren
Importieren Sie die gesammelten Informationen in das Bewertungssystem und konzentrieren Sie sich dabei auf die vier wichtigsten Risikokategorien, die sich am stärksten auf Holzgeschirr auswirken:
• Gesetzliches Risiko bei der Abholzung: Überprüfen Sie, ob die Fällgenehmigung mit der tatsächlichen Holzart übereinstimmt (z. B. stellt die Verwendung von Eichenholz einen Verstoß dar, wenn in der Genehmigung Kiefernholz angegeben ist). Vergewissern Sie sich, dass das Fällgebiet den Umweltgesetzen des Herkunftslandes entspricht (z. B. ist in Laos das Fällen junger Bäume verboten, daher ist ein Nachweis des Baumalters erforderlich).
• Risiko der Vermischung in der Lieferkette: Verfolgen Sie den gesamten Prozess vom Fällen → Trocknen → Formen → Verpacken. Wenn unser Werk beispielsweise Holz erhält, müssen wir den Rückverfolgbarkeitscode jeder Charge überprüfen, um die Vermischung mit nicht qualifiziertem illegalem Holz zu verhindern.
• Risiko der Gültigkeit der Zertifizierung: Stellen Sie sicher, dass die FSC-Zertifizierung innerhalb ihres Gültigkeitszeitraums liegt und dass der Geltungsbereich der Zertifizierung die „Holzverarbeitung für Geschirr“ umfasst (einige Zertifizierungen decken nur Bauholz ab und können nicht für Geschirr verwendet werden).
• Chemisches Sicherheitsrisiko (gilt nur für Holzgeschirr): Testen Sie die Formaldehydemissionen von Beschichtungen aus Holzgeschirr (gemäß den Grenzwerten der EU-Verordnung Nr. 10/2011) und Pentachlorphenolrückstände (Nulltoleranz). Insbesondere für Messer, Gabeln und Löffel mit der Kennzeichnung „für Lebensmittelkontakt“ müssen Prüfberichte von Dritten vorgelegt werden.
3. Schritt 3: Risikominderung – Praktische Lösungen für Holzgeschirrfabriken
Bei „nicht vernachlässigbaren Risiken“ sollte unser Werk proaktive, überprüfbare Maßnahmen ergreifen, anstatt darauf zu warten, dass die Importeure nachfassen:
• Geringes Risiko (zB fehlendes Begasungszertifikat): Kontaktieren Sie den Holzlieferanten, um den neuesten Begasungsbericht beizufügen, der deutlich mit „für die Herstellung von Einweggeschirr aus Holz“ gekennzeichnet ist;
• Mittleres Risiko (z. B. unklarer Nachweis des Fällgebiets): Beauftragen Sie eine Drittorganisation (z. B. SGS) mit der Erstellung eines Satellitenfernerkundungsberichts des Fällgebiets, um nachzuweisen, dass das Holz aus einer legalen Region stammt.
• Hohes Risiko (z. B. zu hoher Formaldehydgehalt in Tests): Ersetzen Sie den Lieferanten der Holzbeschichtung sofort durch einen Anbieter von EU-konformen wasserbasierten Beschichtungen, reichen Sie erneut Proben zur Prüfung ein und bewahren Sie den Bericht auf. Wenn Zweifel an der Konformität der Holzart bestehen, sollten Sie vorrangig auf Holz aus Regionen mit geringem Risiko wie Finnland oder Deutschland umsteigen.C
Was Fabriken wissen müssen: Welche Unterstützung benötigen Importeure von uns?
EU-Importeure können die DDS-Konformität ohne die Unterstützung unseres Werks nicht erreichen. Wir müssen uns im Voraus auf diese fünf Kernaufgaben vorbereiten:
1.Unterstützung bei der Einreichung elektronischer DDS-Erklärungen
Beim Hochladen von Erklärungen in das EU TRACES NT-System müssen wir Folgendes bereitstellen: GeoJSON-Koordinatendateien des Produktionsstandorts für Holzgeschirr (genau bis zur Fabrikwerkstatt) und eine Liste mit Holzrückverfolgbarkeitscodes für jede Produktcharge (entsprechend den Informationen zum Fällgebiet).
2. Vollständige Offenlegung von Lieferketteninformationen
Geben Sie detaillierte Informationen zu den dreistufigen Vorlieferanten an: „Holzfällerbetrieb → Holzverarbeitungsbetrieb → unser Werk“, einschließlich der Fällgenehmigungsnummern der Holzfällerbetriebe und Beschreibungen der Trocknungsprozesse der Verarbeitungsbetriebe (um zu verhindern, dass Holzschimmel die Konformität beeinträchtigt).
3. Archivieren und teilen Sie Compliance-Dokumente
Bewahren Sie Dokumente gemäß den EU-Vorgaben 5 Jahre lang auf und geben Sie sie an Importeure weiter: Kopien von FSC-Zertifizierungen, vierteljährliche Testberichte zu Formaldehyd/Antimykotika und Konformitätserklärungen für Lebensmittelkontaktmaterialien für Holzgeschirr.
4. Reagieren Sie schnell auf Risikowarnungen
Wenn der Importeur eine Mitteilung der EU über „Konformitätsbedenken“ erhält (z. B. Verdacht auf Holzvermischung), müssen wir innerhalb von 48 Stunden Folgendes bereitstellen: Eingangsprotokolle der Charge (mit Rückverfolgbarkeitscodes gekennzeichnet) und Überwachungsaufnahmen der Werkstattproduktion (um nachzuweisen, dass kein anderes Holz vermischt wurde).
5. Proben für die Zollkontrolle vorbereiten
Bereiten Sie im Voraus Proben vor, wie vom Importeur gefordert: 10 Sets von jeder Art von Holzgeschirr (Messer, Gabeln, Löffel, Lebensmittelbehälter) mit Probenetiketten (mit Kennzeichnung der Holzart, der Produktionscharge und der Prüfberichtsnummer), um die Materialüberprüfung und Sicherheitsprüfung vor Ort durch den Zoll zu erleichtern.
Compliance-Empfehlungen für Fabriken für Einweggeschirr aus Holz
1. „Vorabprüfung“ im Rohmaterialstadium: Priorisieren Sie den Einkauf von FSC-zertifiziertem Holz und etablieren Sie ein Lieferantenklassifizierungssystem (hohes Risiko: nicht registrierte kleine Fabriken in Südostasien; geringes Risiko: lokale Holzlieferanten in der EU), um spätere Compliance-Risiken zu vermeiden.
2. „Visualisieren“ in der Produktionsphase: Richten Sie in der Werkstatt eine „DDS-Konformitätsinformationstafel“ ein, auf der für jede Holzcharge Rückverfolgbarkeitscodes und Testergebnisse markiert sind, um Inspektionen vor Ort durch Kunden (Importeure) zu erleichtern.
3. „Regularisieren“ Sie die Testphase: Führen Sie zusätzlich zu den vom Kunden geforderten Tests proaktiv vierteljährliche Stichprobentests auf Rückstände von Antimykotika durch (insbesondere bei hölzernen Lebensmittelbehältern, die in feuchten Umgebungen zu Schimmelbildung neigen), um das Risiko einer EU-Meldung im Voraus zu vermeiden.
4. „Verpacken und Liefern“ in der Exportphase: Organisieren Sie das „DDS-Compliance-Datenpaket“ für Importeure nach Kategorie: „Holzrückverfolgbarkeit → Testberichte → Lieferkettenqualifikationen“, mit Benutzerhandbüchern (z. B. „So laden Sie Erklärungen in das TRACES-System hoch“), um die Effizienz der Zusammenarbeit zu verbessern.
Für unser Werk ist die DDS-Untersuchung kein Handelshemmnis, sondern ein „grüner Pass“ für den Zugang zum europäischen Premiummarkt. Die Verfeinerung der Compliance-Prozesse und die umfassende Unterstützung der Importeure bei jedem Schritt reduzieren nicht nur die Exportrisiken, sondern demonstrieren auch unsere Professionalität und Verantwortung gegenüber unseren Kunden – dies ist die zentrale Wettbewerbsposition für eine langfristige Zusammenarbeit.